Infos zum Geldwäschegesetz Quelle
www.geschlossener-fonds.net/geldwaeschegesetz.html
Bevor man über das Geldwäschegesetz sprechen
kann, muss man zunächst die Bedingungen für einen
Straftatbestand der Geldwäsche kennen. Wird dem
Wirtschaftskreislauf illegal Geld zugeführt spricht man von
der Geldwäsche. Dies geschieht in den meisten Fällen
durch illegale Tätigkeiten (Drogen- und/oder Waffenhandel,
Steuerhinterziehung usw.)
Geldwäscher verfolgen dabei das Ziel den Ursprung ihres Geldes
und die damit verbundene illegale Arbeit zu verschleiern. Damit
versuchen sie sich der Strafverfolgung und dem Finanzamt zu entziehen.
Der Vorgang wird dabei in die 3 Schritte der Einspeisung,
Verschleierung und der Integration aufgeschlüsselt.
Doch was muss passieren damit das Geldwäschegesetz greift und
was erwartet den Straftäter?
Nicht nur die Geldwäsche, sondern auch der Versuch und die
Beihilfe sind strafbar. Wer schuldig gesprochen wird, muss mit 3
Monaten bis 5 Jahren Strafe rechnen.
Ins Auge der Fahnder geraten besonders vorbestrafte Personen. Wer
beispielsweise beim Drogenhandel erwischt wurde, können
Nachuntersuchungen auf Verdacht der Geldwäsche folgen.
Besteht ein einstzunehmender Verdacht wird jeweils eine
Identitäts- und Legitimationsprüfung
durchgeführt. Das Geldwäschegesetz schreibt mit
seinen Richtlinien vor, wer sich strafbar macht und wer nicht.
Banken, Versicherungen etc. sind zur Überwachung und Meldung
verpflichtet. Ansonsten tragen sie eine Mitschuld und machen sich
strafbar. Ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000 Euro muss das Institut
eine Aufzeichnung speichern. Diese wird zunächst nicht
weitergegeben, muss aber 5 Jahre für eventuelle Nachweise
aufgehoben werden.
An Grenzen und Flughäfen muss bei einer Nachfrage
wahrheitsgemäß angegeben werden, welche Summe man in
Deutschland einführen möchte. Sind es über
10.000 Euro wird mit großer Sicherheit eine
Verdachtsprüfung durchgeführt.
Spielbanken und Casinos fallen ebenfalls unter das
Geldwäschegesetz. Sie stehen unter besondere Beobachtung, weil
hier mitunter große Geldsummen schnell den Besitzer wechseln
können. Hier wird auch nicht unbedingt nach einem Ausweis
gefragt bzw. ein Nachweis aufgezeichnet. Sie eignen sich daher sehr gut
für illegale Geldeinfuhr.
In Deutschland nimmt sich das Bundeskriminalamt in Wiesbaden allen
Verdachtsmeldungen der Geldwäsche an. Es ist damit Teil der
Financial Intelligence Unit (FIU) im internationalen Zahlungsverkehr.
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